Corona-Überbrückungshilfe des Bundes startet

Antragstellung über Steuerberater, Wirtschafts-/Buchprüfer

Corona Soforthilfe des Bundes

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können ab sofort weitere Liquiditätshilfen erhalten. Anträge zu der neuen Corona-Überbrückungshilfe können bundesweit über eine neue, einheitliche Antragsplattform gestellt werden. Bewilligungen werden von der NBank durchgeführt.

Je nach Umsatzrückgang werden 40-80% der betrieblichen Fixkosten erstattet. Voraussetzung ist, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60% gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen ist. Die maximal möglichen Förderbeträge lauten:

Unternehmen bis 5 Beschäftigte max. 9.000 €

...bis 10 Beschäftigte max. 15.000 €

…bis 249 Beschäftigte max. 150.000 €.

Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer, die sich ab sofort hiefür registrieren können, erfolgen. Das Verfahren läuft erstmals vollständig digitalisiert ab. Der Zugang erfolgt über die Seite www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

 Donnerstag, 09. Juli 2020  11:47 [4 yrs]