Niedersachsen-Soforthilfe-Corona ab heute mit zusätzlicher Unterstützung des Bundes

Vereinfachte Zuschuss-Bedingungen in Kraft

Info

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium hat mitgeteilt, dass ab sofort bei der Beantragung von Akut-Zuschüssen im Rahmen der Corona-Soforthilfe eine Inanspruchnahme persönlicher und betrieblicher Rücklagen nicht mehr notwendig ist. Dies gilt für das Landes- und das Bundes-Zuschussprogramm, welches ab heute verfügbar ist, gleichermaßen. Zur Beantragung gelangen Sie hier: www.nbank.de .

Beachten Sie auch die aktuellen, vereinfachten Förderbedingungen hier.

 Mittwoch, 01. April 2020  11:56 [4 yrs]